AGB; AVG

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Aushändigung bzw. Zusendung von
Tickets gelten im Verhältnis zur Eissporthalle Dinslaken gGmbH und der EisTheaterSchule
Dinslaken (im Folgenden insgesamt „Veranstalter“ gennant) ausschließlich die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsabschluss, Stornierung
1) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld
„Jetzt kaufen“ angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Bestellnummer durch
den Ticketservice des Veranstalters an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden
und dem Veranstalter zustande.
2) Die Zusendung der Produkte erfolgt ausschließlich über den Email-Transfer, weshalb die
Angabe einer gültigen Emailadresse Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vom
Veranstalter geschuldeten Leistung (Bereitstellung eines zum Eintritt in die Veranstaltungshalle
legitimierendes Dokument) ist.
3) Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt des Veranstalters enthaltenen Daten wird keine Gewähr
übernommen.
4) Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Bestellnummer
zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom
Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs
hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen die
Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch
durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des
Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
5) Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350
BGB entsprechend Anwendung.

III. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten
1) Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten per PayPal oder Vorkasse per
Überweisung möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie eine Vorverkaufs- bzw.
Systemgebühr i.H.v. € 1,50 ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive
aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei
der Zahlungsart „Überweisung“ (Vorkasse) der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum
vollständig auf das von den Veranstaltern benannte Konto zu überweisen, bevor die Tickets dem
Käufer per Email zugesandt werden. Sollte der zu zahlende Betrag bis zum mitgeteilten Datum,
und nach erneuter Fristsetzung durch den Veranstalter nicht auf dem Konto der Veranstalter
eingezahlt worden sein, so werden die betroffenen Tickets wieder zum Verkauf freigegeben,
ohne das die Zahlungspflicht des Käufers entfällt.
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2) Bei der Bestellung werden Vorverkaufs- bzw. Systemgebühren erhoben, die je nach
Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren sind in den angezeigten Kaufpreis bereits mit
einbezogen, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
IV. Eigentumsvorbehalt & Aufrechnung
1) Bei einem Verbraucher behält der Veranstalter sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur
vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets steht die
Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der
vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf
Dritte übertragbar.
2) Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, behält der Veranstalter sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum
Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden
Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs aller noch offenen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte
übertragbar.
3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von dem Veranstalter unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem
hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4) Befindet sich der Kunde gegenüber dem Veranstalter mit irgendwelchen
Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
V. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
1) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (bspw. Generierung eines Print-At-Home-Tickets
mit fehlerhaftem QR-Code), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter
beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
2) Außer in dem in Absatz 1 genannten Fall haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch
einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
3) Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden, nicht in einem
Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
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VI. Schlussklauseln
1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2) Alleiniger Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Dinslaken, sofern der Kunde
Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
3) Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 14. September 2017
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B. Allgemeine Veranstalterbedingungen

I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen (im Folgenden „AVB“ genannt) gelten für sämtliche
Veranstaltungen der Eissporthalle Dinslaken gGmbH, Am Stadtbad 1, 46537 Dinslaken sowie der
EisTheaterSchule Dinslaken, Mehrstr. 76, 46562 Voerde (im Folgenden insgesamt „Veranstalter“
genannt).

II. Eintritt, ermäßigte Tickets, Gültigkeit
1) Der Eintritt in das Theater setzt die Vorlage eines bezahlten und verifizierten Tickets für die
dem Zeitpunkt des Einlasses folgende Vorstellung voraus.
2) Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund
der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen
wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber
die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.
3) Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Ticketinhaber zum einmaligen Besuch der
Veranstaltungshalle und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit. Bei Eintritt mit dem
Ticket wird das Ticket im System gesperrt. Ausweiskontrollen werden regelmäßig nicht
stattfinden. Der Ticketinhaber hat selber dafür zu sorgen, dass sein personalisiertes Ticket nicht
in fremde Hände gerät und durch einen unbefugten zum eintritt genutzt wird. Der Veranstalter
haftet in diesem Fall nicht. Die Ausstellung bzw. Freigabe eines neuen Tickets ist nur gegen
eine Gebühr i.H.d. Kaufpreises des Tickets abzüglich der Vorverkaufs- bzw. Systemgebühr
möglich.
4) Bis zum Zahlungseingang ist der Veranstalter berechtigt, dem Ticketinhaber den Zugang zur
Veranstaltungshalle zu verweigern bzw. ihn dessen zu verweisen und das Ticket zu sperren. Der
Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der
Veranstaltung aufheben lassen.
5) Bereits erworbene Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen.

III. Zuweisung anderer Plätze
1) Der Veranstalter behält sich vor, dem Ticketinhaber einen anderen als den mit dem Ticket
zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für den Veranstalter
aus Gründen, die von im nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf
dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene
Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung der
Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis.
2) Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, dem Ticketinhaber auch aus sonstigen Gründen
innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.
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IV. Haftungsbeschränkung
1) Der Veranstalter, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die
Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
2) Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden
haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
3) Gastronomischer Leistungserbringer ist die o.g. Eissporthalle Dinslaken gGmbH.
V. Hausordnung, Verhalten in der Veranstaltungshalle
1) Die in diesen AGB, sowie der Hausordnung der Veranstaltungshalle enthaltenen
Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer
Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen des Theaters
angeordnet werden.
2) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen,
Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und ähnlichen gefährlichen
Gegenständen in das Theater ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis
vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der
vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.
3) Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Veranstaltungshalle ist untersagt.
4) Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der Veranstaltungshalle ist
untersagt.
5) Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren)
sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten.
6) Ticketinhaber können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören
oder andere Veranstaltungsbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden,
wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann der Veranstalter
gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen
nicht erstattet.

VI. Beginn / Einlass
1) Die Veranstaltungshalle wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Das
Sicherheitspersonal wird Sicherheitskontrollen an den Einlasspunkten vollziehen und ggf.
Taschen oder andere Gegenstände nach Aufforderung durchsuchen.
2) Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann
einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte
angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind (wir verweisen auf die
Sitzplatzkategorie „Eiskurve Rechts Reihe 1 [Nur für Rollstuhlfahrer]).
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VII. Änderungen von Vorstellungszeiten
1) Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen, die Vorstellungszeiten sowie die
Besetzung der Rollen kurzfristig zu ändern.
VIII. Ton-, Foto-, und Filmaufnahmen
1) Im Theater sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei
Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren
Höhe nach billigem Ermessen von dem Veranstalter festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR
3.000,00 im Einzelfall.
2) Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen
des Karteninhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des
Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder
erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen
Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht
auf einen Vergütungsanspruch.

IX. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Personal
abzugeben. Diese werden im Fundbüro der Veranstaltungshalle verwahrt.
X. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand
1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
2) Sämtliche vom Ticketinhaber übermittelten Daten werden von den Veranstaltern unter
Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit
diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Dinslaken.
Stand: 14. September 2017
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